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EuGH bestätigt Verstoß eines Mitgliedstaats gegen EU-Notifizierungspflichten im Mandantenfall von Klauberg BALTICS Attorneys-at-Law

Im Fall Europark Latvia und Skidata (C-353/24) hat der Gerichtshof der Europäischen Union eine wichtige Frage für Unternehmen geklärt, die softwarebasierte Lösungen nutzen.
Der Gerichtshof entschied, dass nationale Vorschriften, die die Anbieter verpflichten, den vollständigen Software-Quellcode zu Konformitätsprüfungen offenzulegen, als technische Vorschriften im Sinne des EU-Rechts gelten. Über solche Vorschriften muss die Europäische Kommission nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 vorab informiert werden. Da Lettland dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, kann die betreffende Regelung gegenüber Unternehmen nicht durchgesetzt werden.
Dies stützt die Anfechtung der Entscheidung der Steuerbehörde, die betreffenden Geräte aus dem nationalen Register zu streichen und unterstreicht, dass Mitgliedstaaten bei der Regulierung innovativer digitaler Technologien die unionsrechtlichen Verfahrensgarantien einhalten müssen.

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