Wichtige Entwicklung im lettischen Arbeitsrecht: Oberster Gerichtshof ändert Rechtsprechung zu Kündigungen während der Probezeit
Der Oberste Gerichtshof Lettlands (Senat) hat kürzlich ein bedeutendes Urteil erlassen, das die rechtliche Auslegung von Kündigungen während der Probezeit verändert. Dabei ist das Gericht ausdrücklich von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen.
In dem Fall ging es um die Kündigung eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber während der Probezeit, nachdem der Vertrag bereits unterzeichnet worden war, die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Arbeit jedoch noch nicht aufgenommen hatte. Die Vorinstanzen waren zu dem Schluss gekommen, dass die Kündigung nicht tatsächlich mit der Eignung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers für die Stelle zusammenhing und der Kündigungsgrund außerhalb des Zwecks der Probezeit lag.
Der Senat nutzte diesen Fall, um seinen bisherigen Ansatz neu zu bewerten. Das Urteil betont die Unterscheidung, dass die Probezeit Arbeitgebern zwar ermöglicht, die Eignung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers für die jeweilige Position zu beurteilen, Gerichte jedoch nicht automatisch eine umfassende Überprüfung der unternehmerischen Beurteilung des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitsleistung vornehmen sollten. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Eignung einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers subjektiv zu bewerten, einschließlich Zuverlässigkeit, Reputation und Wahrheitsgehalt zuvor gemachter Angaben – selbst bevor die Arbeit tatsächlich aufgenommen wird. Dennoch bleiben Kündigungen während der Probezeit weiterhin den Verboten diskriminierender Behandlung unterworfen.
Warum ist das relevant?
- Mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei Entscheidungen während der Probezeit.
- Klarstellung des Umfangs der gerichtlichen Überprüfung in Streitigkeiten über Kündigungen während der Probezeit.
- Zugleich ist dies ein bemerkenswertes Beispiel für die Bereitschaft des Senats, seine eigene Rechtsprechung zu überdenken.
Für HR-Fachleute, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler stellt dies eine wichtige Entwicklung im lettischen Arbeitsrecht dar, die die künftige Beurteilung von Kündigungen während der Probezeit beeinflussen wird.

